Verschiede Anforderungen
an die jeweilige Tätigkeit ...

Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen verfolgen einen gänzlich anderen Zweck als die Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Während bei den Vorsorgen der beratende Charakter mit dem Ziel, den Beschäftigten vor einer möglichen Schädigung zu bewahren, im Vordergrund steht, spielen bei den Eignungsuntersuchungen auch die Schutz-Interessen Dritter eine Rolle. Daher kann das Nichtbestehen einer Eignungsuntersuchung für den Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Bei den Eignungsuntersuchungen müssen zwei verschiedene Arten unterschieden werden

  • aufgrund einer gesetzlichen Regelung verbindlich erforderliche Untersuchungen und
  • primär nicht durch staatliches Recht verbindlich geforderte Eignungs-Untersuchungen, die allerdings aufgrund einer Betriebsvereinbarung einen verbindlichen Charakter erhalten.

Eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung veranlasste Eignungsuntersuchung hat für den Unternehmer den Vorteil, bei besonders unfallträchtigen Tätigkeiten (z. B. Gabelstapler-/Kranfahrer) seiner Verantwortung gerecht zu werden, indem er für eine Tätigkeit ungeeignete Mitarbeiter im Rahmen der Eignungsuntersuchung ermittelt und von der entsprechenden Tätigkeiten ausschließt. Dieses trägt dazu bei, Arbeitsunfälle zu verhindern und Beschäftigte vor langen Ausfallzeiten und sogar Folgeschäden zu schützen. Besonders häufige Eignungsuntersuchungen richten sich den DGUV-Grundsätzen G25 (Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten), G26 (Atemschutzgeräte-Träger), G41 (Höhentauglichkeit/Absturzgefahr) sowie nach der staatlichen Fahreignungs-Verordnung, FeV (Bus-, LKW-, Taxifahrer bzw. Personenbeförderung).

Häufige Eignungen:

Nachweis von Impfungen oder Immunität: Antikörper-Bestimmung beim Betriebsarzt.
Höhentauglichkeit nach G41 für Beschäftigte mit Absturzgefahr in Mühlhausen.
Eignungsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger nach G 26.3 beim Betriebsarzt.
Führerscheinuntersuchung nach FeV: LKW-Führerschein verlängern oder erstmals erwerben.
Erst- und Nachuntersuchung für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Betriebsärztliche Beratung zum Mutterschutzgesetz: Weiterbeschäftigung hat Vorrang.
Eignungsuntersuchung nach AWMF, NORSOK und OEUK für Offshore-Windenergieanlagen.
Ärztliches Attest für Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen zur Prüfung.
Tauchtauglichkeitsuntersuchung (G 31) für Berufs- und Sporttaucher in Mühlhausen.
G41-Untersuchung für Tätigkeiten mit Absturzgefahr beim Betriebsarzt in Mühlhausen.
Untersuchung für Beschäftigte mit ionisierender Strahlung (Kategorie A und B).
Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten beim Betriebsarzt.