Eine betriebsärztliche Vorstellung einer werdenden oder stillenden Mutter ist im Mutterschutzgesetz zwar nicht verpflichtend vorgesehen, allerdings kann dieses dann problematisch werden, wenn die Mutter in besonderen Arbeitsbereichen tätig ist und der Arbeitgeber die Gefährdung aufgrund fehlender arbeitsmedizinischer Expertise fehlinterpretiert. So kann eine werdende Mutter oder das ungeborene Kind zum Beispiel bei Tätigkeiten in der Krankenversorgung oder in Einrichtungen zur Betreuung von Kindern unter bestimmten Umständen auch dann gefährdet sein, wenn dieses nicht offensichtlich ist. Dieses ist regelmäßig auch dann im Gesundheitswesen der Fall, wenn sie keine Blutuntersuchungen usw. durchführt. Daher ist es empfehlenswert, wenn der in der Verantwortung stehende Arbeitgeber seinen Betriebsarzt beratend hinzuzieht.
Während des Betriebsarzt-Termins kommt es zu einer arbeitsmedizinischen Anamneseerhebung und Beratung der werdenden oder stillenden Mutter. Häufig ist es erforderlich, bei der Mitarbeiterin eine spezielle Blutuntersuchungdurchzuführen. Der Betriebsarzt nimmt zudem schriftlich Stellung dazu, ob der bisherige Arbeitsplatz beibehalten werden kann, spezielle Schutzmaßnahmen ergriffen oder eine Umsetzung veranlasst werden soll. In den meisten Fällen kann es der werdenden oder stillenden Mutter durch die Kooperation zwischen Arbeitgeber und Betriebsarzt ermöglicht werden, ihre Arbeit fortzusetzen. Durch die am 01.01.2018 in Kraft getretenen Novellierung des Mutterschutzgesetzes betont der Gesetzgeber, dass es der werdenden Mutter ausdrücklich ermöglicht werden soll, in ihrem regulären Beruf weiterzuarbeiten.
Die Mitarbeiterin wird dringend gebeten, folgende Unterlagen zum Betriebsarzt-Termin mitzubringen:
- Mutter-Pass
- den vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogen über die Schwangerschaft in Kopie
- Impfausweis
- Personalausweis
Die Dauer des gesamten Vorgangs beim Betriebsarzt einschließlich Anfertigung der Stellungnahme beträgt etwa eine Stunde. Die Mitarbeiterin darf vor der Blutuntersuchung etwas gegessen oder getrunken haben.