Betriebsärztliche Betreuung

Betriebsärztliche Betreuung in Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis und Eichsfeld

Eine professionelle betriebsärztliche Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dr. med. Martin Sander und das Team von ARBEMED – Arbeit und Medizin unterstützen Unternehmen in Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis, dem Landkreis Eichsfeld sowie in ganz Thüringen bei der rechtskonformen Umsetzung aller arbeitsmedizinischen Anforderungen.

Als Facharzt für Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin begleiten wir Unternehmen unterschiedlichster Branchen – von kleinen Handwerksbetrieben über mittelständische Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen und Industrieunternehmen. Unser Ziel ist es, die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu fördern, Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden sowie die Rechtssicherheit Ihres Unternehmens dauerhaft zu gewährleisten.

Betriebsärztliche Betreuung nach gesetzlichen Vorgaben

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, die Gesundheit ihrer Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Hierzu gehört auch die arbeitsmedizinische Vorsorge, die den Mitarbeitenden während der Arbeitszeit und kostenfrei angeboten werden muss. Besondere Regelungen gelten beispielsweise für Beschäftigte mit Nachtarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung besondere gesundheitliche Belastungen – etwa durch Lärm, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Bildschirmarbeit oder Feuchtarbeit – sind arbeitsmedizinische Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführen. Wir beraten Sie umfassend bei der Auswahl der erforderlichen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen.

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung bildet das Fundament eines funktionierenden Arbeitsschutzes. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Arbeitgeber verpflichtet, hierfür Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzubeziehen.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Bewertung gesundheitlicher Belastungen am Arbeitsplatz
  • Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Planung arbeitsmedizinischer Vorsorgen
  • Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
  • Betriebsbegehungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine frühzeitige arbeitsmedizinische Beratung kann helfen, gesundheitliche Risiken, ergonomische Fehlplanungen und unnötige Investitionen bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Der kontinuierliche Verbesserungsprozess im Arbeitsschutz

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Dokument, sondern ein fortlaufender Prozess. In der Praxis umfasst sie regelmäßig folgende Schritte:

  • Festlegung der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
  • Ermittlung möglicher Gefährdungen
  • Bewertung der Risiken
  • Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Umsetzung der Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle
  • regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Dieser Ablauf entspricht dem bewährten PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act) und sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Betriebsärztliche Betreuung nach DGUV-Vorschrift 2

Die betriebsärztliche Betreuung erfolgt entsprechend der DGUV-Vorschrift 2, deren Regelungen zuletzt im Jahr 2026 aktualisiert wurden.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Betreuungsformen unterschieden:

Regelbetreuung

Unternehmen mit entsprechender Beschäftigtenzahl erhalten eine kontinuierliche betriebsärztliche Betreuung. Diese umfasst unter anderem:

  • Beratung des Arbeitgebers
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
  • regelmäßige Betriebsbegehungen
  • arbeitsmedizinische Vorsorgen
  • betriebsspezifische Beratungen

Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)

Kleinere Unternehmen können – abhängig vom zuständigen Unfallversicherungsträger und der jeweiligen Branche – die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen. Nach entsprechender Qualifizierung entscheidet der Unternehmer eigenverantwortlich, wann Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden.

Wir beraten Sie gerne, welche Betreuungsform für Ihr Unternehmen geeignet ist.

Besonderheiten für Kleinbetriebe

Mit der Aktualisierung der DGUV-Vorschrift 2 gelten seit 2026 vereinfachte Regelungen für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten.

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgen ist in diesen Betrieben grundsätzlich eine regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vorgesehen. Feste Grundbetreuungszeiten entfallen in vielen Fällen. Selbstverständlich können Unternehmer den Betriebsarzt jederzeit zusätzlich in Anspruch nehmen, wenn Beratungsbedarf besteht oder neue Fragestellungen auftreten.

Gerade für kleinere Unternehmen bietet diese flexible Betreuung eine wirtschaftliche und zugleich rechtssichere Lösung.

Häufige Anlässe für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt

Unsere betriebsärztliche Betreuung umfasst unter anderem:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV
  • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
  • Beratung bei Schicht- und Nachtarbeit
  • ergonomische Arbeitsplatzgestaltung
  • Begleitung von Wiedereingliederungen (BEM)
  • Unterstützung bei Suchterkrankungen
  • Beratung bei chronischen Erkrankungen
  • Gesundheitsförderung im Unternehmen
  • Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen

Wir arbeiten eng mit Arbeitgebern, Führungskräften und Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen und entwickeln praxisgerechte Lösungen für Ihren Betrieb.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Nach längerer Arbeitsunfähigkeit unterstützt der Betriebsarzt Unternehmen und Beschäftigte im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Ziel ist es, Mitarbeitende schrittweise und dauerhaft in den Arbeitsprozess zurückzuführen und ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Dabei berücksichtigen wir sowohl medizinische als auch arbeitsplatzbezogene Aspekte und entwickeln gemeinsam mit allen Beteiligten individuelle Lösungen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Ein moderner Arbeitsschutz geht heute weit über die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen hinaus. Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Beschäftigten investieren, profitieren häufig von motivierteren Mitarbeitenden, geringeren Fehlzeiten und einer höheren Arbeitgeberattraktivität.

Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines nachhaltigen Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und beraten Sie zu präventiven Maßnahmen, Gesundheitsförderung und einer gesundheitsorientierten Unternehmenskultur.

Ihr Betriebsarzt für Mühlhausen, den Unstrut-Hainich-Kreis und das Eichsfeld

Ob Start-up, Handwerksbetrieb, mittelständisches Unternehmen oder öffentliche Einrichtung – Dr. med. Martin Sander und das Team von ARBEMED – Arbeit und Medizin begleiten Sie kompetent in allen Bereichen der Arbeitsmedizin.

Wir betreuen Unternehmen in Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis, dem Landkreis Eichsfeld sowie darüber hinaus in ganz Thüringen.

Gerne laden wir Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch in unsere Praxis für Arbeitsmedizin in Mühlhausen ein. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle, wirtschaftliche und rechtssichere Lösung für die betriebsärztliche Betreuung Ihres Unternehmens.

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