Atemschutzgeräte-Eignungsuntersuchung (G 26.3) in Mühlhausen – Betriebsarzt Dr. med. Martin Sander
Die Arbeit unter Atemschutz stellt höchste Anforderungen an die körperliche Belastbarkeit. Ob bei der Feuerwehr, im Rettungsdienst oder in industriellen Einsatzbereichen – die gesundheitliche Eignung ist entscheidend für die Sicherheit der Einsatzkräfte.
In der Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Martin Sander in Mühlhausen (Thüringen) führen wir Atemschutzgeräte-Eignungsuntersuchungen nach den DGUV-Grundsätzen G 26.2 und G 26.3 durch und unterstützen Arbeitgeber, Feuerwehren und Organisationen bei der rechtssicheren arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Warum ist eine Atemschutzgeräte-Untersuchung notwendig?
Die gesetzliche Grundlage für die Eignungsbeurteilung von Atemschutzgeräteträgern ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 1, der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Diese Regelwerke schreiben vor, dass Personen, die Atemschutzgeräte tragen, nur eingesetzt werden dürfen, wenn ihre körperliche Eignung medizinisch bestätigt wurde.
Ziel dieser Untersuchung ist es, gesundheitlich gefährdete Personen frühzeitig zu erkennen und dadurch schwere gesundheitliche Schäden oder lebensbedrohliche Situationen im Einsatz zu vermeiden.
Sicherheit und Verantwortung im Einsatz
Einsätze unter Atemschutz gehören zu den körperlich anspruchsvollsten Tätigkeiten im Feuerwehr- und Rettungsdienst. Durch die hohe körperliche Belastung kann es im Einsatzfall zu akuten gesundheitlichen Ereignissen kommen.
Besonders kritisch sind Situationen, in denen es zu plötzlichen Kreislaufproblemen oder Herz-Kreislauf-Ereignissen kommt. Solche Zwischenfälle können nicht nur den betroffenen Einsatzkräfte gefährden, sondern auch Kolleginnen, Kollegen und unbeteiligte Personen.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass ein Teil dieser Ereignisse im Zusammenhang mit bislang unentdeckten gesundheitlichen Risiken steht. Eine sorgfältige arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung dient daher dem Schutz aller Beteiligten und ist ein zentraler Bestandteil der Einsatzsicherheit.
Keine Schikane, sondern Schutzmaßnahme
Die Atemschutzgeräte-Eignungsuntersuchung ist ausdrücklich als präventive Schutzmaßnahme zu verstehen. Sie dient nicht der Einschränkung, sondern dem Schutz der Einsatzfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeitenden.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass nur Personen mit ausreichender körperlicher Belastbarkeit unter Atemschutz eingesetzt werden, um Risiken im Einsatz so weit wie möglich zu reduzieren.
Wer muss untersucht werden? Einteilung der Atemschutzgeräte
Die Pflicht zur arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung ergibt sich aus verschiedenen Regelwerken, darunter:
- DGUV Vorschrift 1
- Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- DGUV Vorschrift 49 (freiwillige Feuerwehren)
- Arbeitsmedizinische Regel 14.2 (AMR 14.2)
Die Atemschutzgeräte werden in drei Gruppen eingeteilt:
Gruppe 1
- Gerätegewicht bis 3 kg
- Atemwiderstand bis 5 mbar
Beispiele: FFP2/FFP3-Masken, Halbmasken, Filtergeräte mit Partikelfiltern P1/P2, gebläseunterstützte Systeme
👉 Für diese Gruppe ist in der Regel keine verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorge vorgesehen.
Gruppe 2
- Gerätegewicht 3 bis 5 kg oder erhöhter Atemwiderstand
Beispiele: Filtergeräte mit P3-Filtern, Gas- und Kombinationsfilter, Frischluft-Schlauchgeräte, Schutzanzüge mit Atemschutzsystemen
Gruppe 3
- Gerätegewicht über 5 kg
Beispiele: Isoliergeräte, Pressluftatmer, Regenerationsgeräte
Für die Gruppen 2 und 3 ist eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung zwingend erforderlich.
Die Untersuchung darf ausschließlich durch Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden.
Inhalte der G26-Eignungsuntersuchung
Die Untersuchung orientiert sich an den DGUV-Grundsätzen G 26.2 und G 26.3 und umfasst je nach Tätigkeitsprofil:
- ausführliche arbeitsmedizinische Anamnese
- körperliche Untersuchung
- Sehtest
- EKG (Ruhe-EKG)
- Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
- Hörtest (Audiometrie)
- Ohrspiegelung (Trommelfellinspektion)
- Belastungs-EKG (Fahrradergometrie)
Hinweis zur Aussagekraft von Belastungstests
Belastungs-EKGs und andere nicht-invasive Verfahren besitzen naturgemäß eine begrenzte Sensitivität und Spezifität. Das bedeutet, dass nicht alle Herzerkrankungen sicher erkannt werden können und in Einzelfällen auch falsch-positive Befunde auftreten können.
Trotz dieser Einschränkungen bleibt das Belastungs-EKG ein wichtiger Bestandteil zur Beurteilung der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Kosten und weitere Abklärung
Sollte im Rahmen der Untersuchung ein unklarer oder auffälliger Befund festgestellt werden, erfolgt die weiterführende medizinische Abklärung in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung und nicht über den Arbeitgeber.
Ablauf der Atemschutzgeräte-Untersuchung
Für die Untersuchung sollten Sie 60 bis 90 Minuten einplanen.
Bitte bringen Sie mit:
- gültigen Lichtbildausweis
- Sportbekleidung
- Handtuch
- Getränke
- aktuelle Medikamentenliste
- vorhandene medizinische Vorbefunde
- ggf. ausgefüllte Anamnesebögen und Aufklärungsunterlagen
Die Untersuchung beginnt mit einem ärztlichen Gespräch, gefolgt von der körperlichen Untersuchung inklusive Blutentnahme. Abschließend erfolgt in der Regel das Belastungs-EKG.
Atemschutzgeräte-Untersuchung in Mühlhausen
Die Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Martin Sander betreut Feuerwehrangehörige, Unternehmen und Organisationen aus Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis und ganz Thüringen.
Wir führen Atemschutzgeräte-Eignungsuntersuchungen nach G 26.2 und G 26.3 zuverlässig, zeitnah und nach aktuellen arbeitsmedizinischen Standards durch.
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Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Nachricht. Wir bieten kurzfristige Termine und eine strukturierte, praxisnahe Durchführung der Untersuchung.