G41-Untersuchung – Höheneignung für Tätigkeiten mit Absturzgefahr
Die G41-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Beschäftigte, die Tätigkeiten mit Absturzgefahr oder Arbeiten in größeren Höhen ausüben. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die sichere Durchführung der jeweiligen Tätigkeit gegeben sind.
Der DGUV Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ beschreibt dabei wichtige arbeitsmedizinische Kriterien für die Beurteilung der Eignung. Eine G41-Untersuchung ist keine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Eignungsbeurteilungen und Vorsorge verfolgen unterschiedliche Ziele und müssen entsprechend voneinander abgegrenzt werden.
Für welche Tätigkeiten ist eine G41-Untersuchung relevant?
Eine Beurteilung der gesundheitlichen Eignung kann insbesondere bei Tätigkeiten erforderlich bzw. sinnvoll sein, bei denen ein Absturz zu schweren Verletzungen führen kann.
Dazu gehören beispielsweise:
- Arbeiten auf Dächern und Dachkonstruktionen
- Tätigkeiten auf Gerüsten und Arbeitsplattformen
- Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen
- Tätigkeiten auf Leitern und Steigsystemen
- Arbeiten an Masten und Türmen
- Tätigkeiten in der Windenergie
- Arbeiten an Freileitungen und technischen Anlagen
- Montage-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in der Höhe
- weitere Tätigkeiten mit relevanter Absturzgefahr
Welche Anforderungen an die gesundheitliche Eignung gestellt werden, hängt von der konkreten Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen und der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab.
Was wird bei der G41-Untersuchung untersucht?
Bei der G41-Untersuchung zur Höheneignung werden insbesondere gesundheitliche Faktoren berücksichtigt, die für die sichere Durchführung von Arbeiten mit Absturzgefahr relevant sein können.
Je nach Tätigkeit und individueller Situation können unter anderem folgende Aspekte eine Rolle spielen:
- Sehvermögen und räumliches Sehen
- Gleichgewicht und Koordinationsfähigkeit
- körperliche Belastbarkeit
- relevante Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen
- Erkrankungen bzw. Zustände, die mit einem erhöhten Risiko für Bewusstseinsstörungen verbunden sein können
- die Einnahme von Medikamenten, soweit diese für die konkrete Tätigkeit relevant sein kann
- weitere gesundheitliche Faktoren, die für die sichere Tätigkeit in der Höhe bedeutsam sind
Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach der konkreten Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen. Die arbeitsmedizinische Beurteilung erfolgt immer individuell.
Höhentauglichkeit und Arbeiten in der Höhe
Umgangssprachlich wird häufig von einer Höhentauglichkeitsuntersuchung oder einem Höhentauglichkeitstestgesprochen. Im arbeitsmedizinischen Zusammenhang geht es jedoch genauer um die gesundheitliche Eignung für eine konkrete Tätigkeit mit Absturzgefahr.
Nicht die Höhe allein ist entscheidend. Relevant sind vielmehr die tatsächlichen Arbeitsbedingungen: Wie wird gearbeitet? Welche Absturzgefährdungen bestehen? Welche persönlichen Schutzausrüstungen werden eingesetzt? Welche körperlichen und psychischen Anforderungen stellt die Tätigkeit?
Deshalb sollte die Beurteilung immer im Zusammenhang mit der konkreten Tätigkeit und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
G41 bei Neueinstellung und im bestehenden Arbeitsverhältnis
Eine G41-Eignungsbeurteilung kann im Rahmen der Einstellung von Beschäftigten relevant sein, wenn diese künftig Tätigkeiten mit Absturzgefahr ausüben sollen und eine entsprechende Eignungsbeurteilung rechtlich zulässig und erforderlich ist.
Auch bei bereits beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann eine erneute Eignungsbeurteilung aus einem konkreten Anlass erforderlich werden. Die jeweiligen Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.
Wichtig ist dabei die Abgrenzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge: Eine Eignungsuntersuchung dient der Beurteilung, ob eine Person die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit erfüllt. Die arbeitsmedizinische Vorsorge verfolgt dagegen das Ziel, Beschäftigte über gesundheitliche Risiken der Arbeit zu beraten und ihre Gesundheit zu erhalten.
G41-Untersuchung und Datenschutz
Bei Eignungsuntersuchungen sind arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Arbeitgeber sollten daher bereits vor der Beauftragung klären, ob eine Eignungsbeurteilung für die konkrete Tätigkeit erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Für den Arbeitgeber ist grundsätzlich die für die Tätigkeit relevante Aussage zur Eignung entscheidend. Medizinische Diagnosen und persönliche Gesundheitsdaten unterliegen dagegen besonderen Schutzanforderungen.
Wir beraten Sie gerne dazu, welche Informationen für die arbeitsmedizinische Beurteilung erforderlich sind und wie die Untersuchung datenschutzgerecht durchgeführt werden kann.
G41-Untersuchung in Mühlhausen und Thüringen
ARBEMED – Arbeit und Medizin bietet arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen für Tätigkeiten mit Absturzgefahr in Mühlhausen und Thüringen an.
Unsere Praxis in Mühlhausen/Thüringen ist Ansprechpartner für Unternehmen und Beschäftigte aus dem Unstrut-Hainich-Kreis, dem Eichsfeld und angrenzenden Regionen.
Die G41-Untersuchung kann beispielsweise für Beschäftigte aus folgenden Tätigkeitsbereichen relevant sein:
- Bau und Handwerk
- Montage und Instandhaltung
- Industrie
- Energieversorgung
- Windenergie
- Netz- und Anlagenbau
- Dach- und Fassadenarbeiten
- weitere Tätigkeiten mit Arbeiten in der Höhe
Sie benötigen eine G41-Untersuchung in Mühlhausen?
Sie suchen einen Betriebsarzt für eine G41-Untersuchung in Mühlhausen oder möchten klären, ob für eine bestimmte Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung erforderlich ist?
Wir beraten Unternehmen und Beschäftigte individuell zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Untersuchung.
ARBEMED – Arbeit und Medizin
Ihr Ansprechpartner für G41-Untersuchungen, Höheneignung und Arbeitsmedizin in Mühlhausen und Thüringen.