Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in Mühlhausen (Thüringen) – Ihr Betriebsarzt für den Unstrut-Hainich-Kreis und das Eichsfeld
Ein professionelles Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unter Einbeziehung des Facharztes für Arbeitsmedizin hilft Unternehmen dabei, Beschäftigte nach längerer Erkrankung erfolgreich und dauerhaft in den Arbeitsalltag zurückzuführen. Gleichzeitig unterstützt das BEM Arbeitgeber dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden langfristig zu sichern.
Dr. med. Martin Sander, Facharzt für Arbeitsmedizin und Betriebsmedizin, begleitet mit ARBEMED – Arbeit und Medizin Unternehmen in Mühlhausen (Thüringen), dem gesamten Unstrut-Hainich-Kreis, dem Landkreis Eichsfeld sowie den angrenzenden Regionen bei der Planung und Durchführung eines rechtssicheren Betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Wann besteht ein Anspruch?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist in § 167 Abs. 2 SGB IX gesetzlich geregelt. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten ein BEM anzubieten, wenn diese innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen beziehungsweise mehr als 42 Kalendertage arbeitsunfähig waren – unabhängig davon, ob die Erkrankung zusammenhängend oder in mehreren Zeiträumen aufgetreten ist.
Für Beschäftigte ist die Teilnahme freiwillig. Für Arbeitgeber gehört das Angebot eines BEM hingegen zu den gesetzlichen Pflichten und kann insbesondere im arbeitsrechtlichen Kontext von großer Bedeutung sein.
Ihr Betriebsarzt für BEM in Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis und dem Eichsfeld
Als erfahrene Praxis für Arbeitsmedizin betreuen wir Unternehmen unterschiedlichster Branchen in Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis, dem Eichsfeld und ganz Thüringen.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- Einführung und Organisation eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
- arbeitsmedizinischer Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten
- Beurteilung arbeitsplatzbezogener Belastungen
- Entwicklung individueller Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit Personalabteilungen, Betriebsräten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Begleitung komplexer Wiedereingliederungsprozesse
Unser Ziel ist es, individuelle und praktikable Lösungen zu entwickeln, die sowohl den gesundheitlichen Bedürfnissen der Beschäftigten als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht werden.
Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Im Mittelpunkt des BEM steht die Frage, wie die Arbeitsfähigkeit dauerhaft erhalten oder wiederhergestellt werden kann.
Gemeinsam mit allen Beteiligten unter Beteiligung des Betriebsarztes wird geprüft,
- welche gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz bestehen,
- ob Arbeitsbedingungen angepasst werden können,
- welche technischen oder organisatorischen Maßnahmen sinnvoll sind,
- ob eine Umsetzung innerhalb des Unternehmens möglich ist und
- wie einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wirksam vorgebeugt werden kann.
Durch die frühzeitige Einbindung des Betriebsarztes lassen sich häufig individuelle Lösungen entwickeln, die langfristig sowohl Beschäftigten als auch Unternehmen zugutekommen.
Die Rolle des Betriebsarztes im BEM
Der Betriebsarzt nimmt im Betrieblichen Eingliederungsmanagement eine besondere Rolle ein. Im Gegensatz zu behandelnden Ärztinnen und Ärzten kennt er die konkreten Arbeitsbedingungen im Unternehmen und kann beurteilen, welche Tätigkeiten weiterhin möglich sind und welche Anpassungen sinnvoll erscheinen.
Selbstverständlich unterliegt Dr. med. Martin Sander auch im Rahmen des BEM der ärztlichen Schweigepflicht. Gesundheitsdaten und Diagnosen werden ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben.
Ablauf eines BEM-Verfahrens
Nach der schriftlichen Zustimmung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters erfolgt zunächst ein vertrauliches arbeitsmedizinisches Gespräch. Vorhandene medizinische Befunde können dabei berücksichtigt werden. Auf Wunsch kann eine Vertrauensperson – beispielsweise ein Mitglied des Betriebsrats – anwesend sein.
Im anschließenden BEM-Gespräch nehmen je nach Unternehmensstruktur unter anderem teil:
- Beschäftigte
- Personalabteilung
- Betriebsrat
- Schwerbehindertenvertretung
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsarzt
Gemeinsam werden individuelle Lösungen entwickelt, um eine langfristige Rückkehr in das Berufsleben zu ermöglichen.
Unterschied zwischen BEM und stufenweiser Wiedereingliederung
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird häufig mit der stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) verwechselt.
Die stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V ermöglicht Beschäftigten eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz, beispielsweise durch reduzierte Arbeitszeiten oder eine vorübergehende Anpassung der Tätigkeiten. Während dieser Zeit besteht die Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich fort.
Der Betriebsarzt unterstützt Unternehmen dabei, den Wiedereingliederungsplan an die tatsächlichen Anforderungen des Arbeitsplatzes anzupassen und gibt Empfehlungen zur gesundheitlich sinnvollen Belastungssteigerung.
Arbeitsmedizinische Erfahrung für Unternehmen in der Region
Durch seine langjährige Erfahrung in der Arbeitsmedizin verbindet Dr. med. Martin Sander medizinische Kompetenz mit umfassender Kenntnis betrieblicher Abläufe. Unternehmen profitieren von einer praxisnahen Beratung, die sowohl gesetzliche Anforderungen als auch wirtschaftliche und organisatorische Aspekte berücksichtigt.
Wir betreuen Unternehmen aller Branchen in Mühlhausen (Thüringen), im Unstrut-Hainich-Kreis, im Landkreis Eichsfeld sowie auf Wunsch in weiteren Regionen Thüringens.
Jetzt vom Betruebsarzt zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement beraten lassen
Sie möchten ein rechtssicheres Betriebliches Eingliederungsmanagement in Mühlhausen, im Unstrut-Hainich-Kreis oder im Eichsfeld einführen oder weiterentwickeln?
Dann sprechen Sie uns an. Dr. med. Martin Sander und das Team von ARBEMED – Arbeit und Medizin beraten Sie individuell und begleiten Ihr Unternehmen mit arbeitsmedizinischer Kompetenz bei allen Fragen rund um das BEM und die erfolgreiche Wiedereingliederung Ihrer Beschäftigten.