Tauchtauglichkeitsuntersuchung (G 31) in Mühlhausen – Für Berufs- und Forschungs-Taucher
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist die wichtigste Voraussetzung für sicheres Tauchen. Sie dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass keine Erkrankungen vorliegen, die unter Wasser zu schwerwiegenden oder sogar lebensbedrohlichen Situationen führen können.
In der Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Martin Sander in Mühlhausen (Thüringen) führen wir Tauchtauglichkeitsuntersuchungen nach dem DGUV-Grundsatz G 31 für Berufs- und Forschungstaucher durch.
Tauchtauglichkeitsuntersuchungen für Sporttaucher nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e. V.) bieten wir derzeit nicht an, da wir uns in unserem betriebsärztlichen Dienst aufgrund unserer arbeitsmedizinischen Profession ausschließlich professionellen Tauchern mit erhöhtem Anforderungsprofil verpflichtet sehen. Leider werden Tauchtauglichkeitsbescheinigungen für Sport-Taucher nicht immer nach einheitlichen Qualitätsstandards erstellt. Untersuchungen ohne ausreichende tauchmedizinische Erfahrung oder ohne Berücksichtigung der besonderen Risiken des Gerätetauchens können relevante Erkrankungen übersehen. Eine qualitativ hochwertige Untersuchung schafft deshalb mehr Sicherheit und eine fundierte Beurteilung der individuellen Tauchtauglichkeit.
Warum ist eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung so wichtig?
Beim Tauchen wirken erhebliche physikalische Belastungen auf den menschlichen Körper. Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Lunge oder der Ohren können unter Wasser schwerwiegende Folgen haben und sowohl den Taucher als auch seine Tauchpartner gefährden.
Eine sorgfältig durchgeführte Tauchtauglichkeitsuntersuchung hilft dabei, gesundheitliche Risiken bereits vor dem ersten Tauchgang zu erkennen. Insbesondere die Beurteilung der Lungenfunktion, des Herz-Kreislauf-Systems und der Druckausgleichsfähigkeit der Ohren trägt wesentlich zur Sicherheit beim Tauchen bei.
Gesetzliche Vorgaben für Berufstaucher – DGUV-Grundsatz G 31
Für Berufstaucher schreibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vor, dass bereits vor Aufnahme der Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Pflicht-Vorsorge durchgeführt werden muß. Häufig verlangen Auftraggeber von Tauch-Unternehmen zudem immer noch regelmäßig die Durchführung einer arbeitsmedizinischen Eignungs-Untersuchung.
Grundlage hierfür ist der DGUV-Grundsatz G 31, der speziell auf die gesundheitlichen Anforderungen beim Berufstauchen abgestimmt ist. Untersuchungen nach den einschlägigen Vorschriften dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten und staatlich zugelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, die ihre Fachkenntnisse regelmäßig aktualisieren.
Auch Forschungstaucher benötigen je nach Einsatzbereich und den geltenden Vorschriften regelmäßige Tauchtauglichkeitsuntersuchungen in festgelegten Intervallen.
Tauchtauglichkeit für Sporttaucher
Für Sporttaucher besteht zwar keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Viele internationale Tauchausbildungsorganisationen wie PADI, CMAS oder SSI verlangen jedoch vor Beginn der Ausbildung oder für bestimmte Kurse eine gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung.
Als fachliche Grundlage hat sich der Untersuchungsstandard der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e. V.) etabliert. Dieser berücksichtigt die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Gerätetauchens und entspricht dem heutigen Stand der tauchmedizinischen Vorsorge.
Untersuchungsumfang der Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Der genaue Umfang richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und dem geplanten Einsatzbereich. Bei Berufstauchern orientiert sich die Untersuchung am DGUV-Grundsatz G 31.
In der Regel umfasst die Untersuchung:
- Ausführliche Anamnese
- Körperliche Untersuchung einschließlich neurologischer Beurteilung
- Ohrspiegelung (Otoskopie)
- Dynamische Überprüfung der Tubenfunktion zur Beurteilung des Druckausgleichs
- Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve)
- Elektrokardiogramm (EKG)
- Blut- und Urin-Untersuchungen
Ab einem Alter von 40 Jahren wird in der Regel zusätzlich ein Belastungs-EKG (Fahrradergometrie) durchgeführt.
Bitte zum Untersuchungstermin mitbringen
Für Ihre Tauchtauglichkeitsuntersuchung planen Sie bitte zwischen 45 und 90 Minuten ein.
Bitte bringen Sie möglichst folgende Unterlagen mit:
- Sportbekleidung
- Handtuch
- Getränke
- möglichst bereits ausgefüllten Anamnesebogen
- Vorbefunde, insbesondere von HNO-Ärzten, Lungenfachärzten oder Hausärzten
- aktuelle Medikamentenliste
- bereits vorhandene Bescheinigungen früherer Tauchtauglichkeitsuntersuchungen (insbesondere bei Forschungs- und Berufstauchern)
Zum Untersuchungstermin sollten Sie sich gesund fühlen und keine akute Erkältung oder andere Infektion haben.
Tauchtauglichkeitsuntersuchung in Mühlhausen
Die Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Martin Sander betreut Berufs- und Forschungstaucher in Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis sowie ganz Thüringen. Durch eine strukturierte Untersuchung nach anerkannten tauchmedizinischen Standards erhalten Sie eine fundierte Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Eignung zum Tauchen.
Jetzt Termin zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung vereinbaren
Benötigen Sie kurzfristig eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach G 31, eine Untersuchung als Berufs- oder Forschungstaucher?
Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis für Arbeitsmedizin in Mühlhausen (Thüringen). Wir beraten Sie umfassend und führen Ihre Untersuchung nach den aktuellen arbeitsmedizinischen und tauchmedizinischen Standards zuverlässig und mit der erforderlichen Sorgfalt durch.