Fahrerlaubnis-Erlaubnis-Verordnung (FeV) – Sicherheit im Straßenverkehr

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Sie wollen Ihren bestehenden LKW-Führerschein verlängern oder absolvieren gerade die Fahrschule zum Ersterwerb eines Führerscheins? Hierbei gibt es einiges zu beachten: Das Fahren im Straßenverkehr erfordert besondere körperliche und geistige Fähigkeiten, die sich im Laufe des Lebens durchaus verändern können. So kommt es im Alter fast regelhaft zum Beispiel zu Veränderungen des Reaktionsvermögens und der Augen, die die Sehfähigkeit allmählich beeinflussen. Dieses bemerken die Betroffenen häufig nicht, weil sich diese Alterungsprozesse über einen längeren Zeitraum entwickeln. Um Gefahren für die eigene und Gesundheit Dritter zu minimieren, hat der Gesetzgeber in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“ verbindliche Untersuchungsinhalte und Leistungsziele für Führerschein-Bewerber definiert.

LKW-Führerscheinuntersuchung in Mühlhausen – Betriebsarzt Dr. med. Martin Sander

Für die Erteilung oder Verlängerung eines LKW- oder Busführerscheins ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung erforderlich. In der Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Martin Sander in Mühlhausen (Thüringen) können Sie Ihre LKW-Führerscheinuntersuchung sowie Untersuchungen zur Verlängerung der Fahrerlaubnis schnell, kompetent und nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben durchführen lassen.

Ob Berufskraftfahrer, Busfahrer oder Fahrer mit einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis.

Gesetzliche Grundlagen der Führerscheinuntersuchung

Die ärztliche Untersuchung erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
  • Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung

Ziel der Untersuchung ist die Beurteilung, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erfüllt sind.

Fahrerlaubnisgruppen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung unterscheidet zwei Gruppen von Fahrerlaubnisklassen.

Fahrerlaubnis-Gruppe 1

Zur Gruppe 1 gehören die Fahrerlaubnisklassen:

  • A
  • A1
  • A2
  • AM
  • B
  • BE
  • L
  • T

Hierzu zählen unter anderem Motorräder, Mopeds, Pkw bis 3,5 Tonnen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.

Fahrerlaubnis-Gruppe 2

Die Gruppe 2 umfasst folgende Fahrerlaubnisklassen:

  • C
  • C1
  • CE
  • C1E
  • D
  • D1
  • DE
  • D1E

Zusätzlich gehört hierzu die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Diese Fahrerlaubnisklassen betreffen insbesondere LKW, Lastkraftwagen, Busse und Fahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung.

Für Fahrer der Gruppe 2 gelten strengere gesundheitliche Anforderungen als für Gruppe 1, da von diesen Fahrzeugen aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder der Beförderung von Fahrgästen im Straßenverkehr ein höheres Sicherheitsrisiko ausgehen kann.

Was wird bei der LKW-Führerscheinuntersuchung untersucht?

Die ärztliche Untersuchung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und umfasst unter anderem:

  • Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
  • Allgemeine körperliche Untersuchung
  • Beurteilung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
  • Prüfung möglicher gesundheitlicher Einschränkungen, die die Fahreignung beeinflussen können

Je nach Fahrerlaubnisklasse oder individueller Situation können weitere Untersuchungen erforderlich sein, beispielsweise ein Sehtest beziehungsweise augenärztliches Gutachten oder zusätzliche fachärztliche Untersuchungen.

Führerschein rechtzeitig verlängern

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis der Gruppe 2 oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, sofern die erforderliche Verlängerung noch nicht erfolgt ist.

Es empfiehlt sich daher, die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung frühzeitig durchführen zu lassen, damit die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis rechtzeitig beantragt werden kann.

Kurzfristige Termine für Ihre Führerscheinuntersuchung in Mühlhausen

Wenn Sie kurzfristig eine LKW-Führerscheinuntersuchung, eine Untersuchung zur Führerscheinverlängerungoder eine Untersuchung für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen, sind Sie in der Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Martin Sander in Mühlhausen (Thüringen) genau richtig.

Wir bieten zeitnahe Termine, eine zügige Durchführung der Untersuchung und eine kompetente Beratung rund um Ihre Fahreignung. Vereinbaren Sie gerne Ihren Termin – wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis.

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