Strahlenschutz-Untersuchung in Mühlhausen – Betriebsarzt Dr. med. Martin Sander
Beschäftigte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, benötigen nach den Vorgaben der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in regelmäßigen Abständen eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung. Diese wird umgangssprachlich als Strahlenschutz-Untersuchung bezeichnet und dient dem Schutz der Gesundheit strahlenexponierter Beschäftigter.
In der Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Martin Sander in Mühlhausen (Thüringen) können diese gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutz-Untersuchungen durchgeführt werden. Als erfahrener Betriebsarzt verfügt Dr. Sander über die erforderliche staatliche Ermächtigung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz und erfüllt alle Voraussetzungen zur Durchführung dieser speziellen Eignungsuntersuchungen.
Wer benötigt eine Strahlenschutz-Untersuchung?
Die Strahlenschutz-Untersuchung ist für Beschäftigte vorgeschrieben, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einer erhöhten Strahlenexposition ausgesetzt sind. Die Untersuchungen erfolgen – abhängig von der individuellen Gefährdungsbeurteilung – in Intervallen von ein bis maximal zwei Jahren.
Betroffen sind unter anderem Beschäftigte aus den Bereichen:
- Radiologie und Nuklearmedizin
- Strahlentherapie
- Krankenhäuser und Operationssäle mit Röntgentechnik (z. B. C-Bogen)
- Zahnmedizin
- Industrie und Werkstoffprüfung
- Forschungseinrichtungen
- Kerntechnische Anlagen und Atomkraftwerke
Insbesondere Personen, die sich regelmäßig in einem radioaktiven Kontrollbereich aufhalten, sind von dieser gesetzlich vorgeschriebenen Eignungsuntersuchung betroffen.
Strahlenschutz-Kategorie A und B
Die Strahlenschutzverordnung unterscheidet zwischen zwei Kategorien strahlenexponierter Personen:
Strahlenschutz-Kategorie A
Zur Kategorie A gehören Beschäftigte, die eine effektive Strahlendosis von mehr als 6 Millisievert (mSv) pro Kalenderjahr erhalten können. Für diese Personengruppe gelten besonders hohe Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Strahlenschutz-Kategorie B
Zur Kategorie B zählen Beschäftigte, die nicht der Kategorie A angehören, jedoch einer möglichen effektiven Jahresdosis von mehr als 1 mSv ausgesetzt sein können.
Die Einstufung erfolgt durch den Arbeitgeber beziehungsweise den Strahlenschutzverantwortlichen auf Grundlage der jeweiligen Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung.
Ablauf der Strahlenschutz-Untersuchung
Die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung umfasst je nach Tätigkeit und individueller Fragestellung verschiedene Bestandteile. Hierzu gehören unter anderem:
- Persönliche arbeitsmedizinische Beratung
- Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
- Körperliche Untersuchung
- Blutentnahme
- Bei Bedarf weitere diagnostische Untersuchungen, beispielsweise eine Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
Die Untersuchung dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Eignung für Tätigkeiten im Strahlenschutz zu beurteilen.
Bitte zum Termin mitbringen
Für die Durchführung der Strahlenschutz-Untersuchung planen Sie bitte etwa 45 Minuten ein.
Bitte bringen Sie außerdem folgende Unterlagen mit:
- Ihren aktuellen Strahlenpass
- sofern vorhanden relevante Vorbefunde oder ärztliche Unterlagen
- einen gültigen Ausweis sowie Ihre Versichertenkarte (falls erforderlich)
Strahlenschutz-Untersuchung in Mühlhausen (Thüringen)
Die Praxis für Arbeitsmedizin von Dr. med. Martin Sander betreut Unternehmen und Beschäftigte aus Mühlhausen, dem Unstrut-Hainich-Kreis sowie ganz Thüringen. Unternehmen profitieren von einer rechtssicheren arbeitsmedizinischen Betreuung und einer zuverlässigen Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Eignungsuntersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für Ihre Strahlenschutz-Untersuchung in Mühlhausen. Wir beraten Sie kompetent, führen die erforderlichen Untersuchungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben durch und unterstützen Unternehmen sowie Beschäftigte bei allen Fragen rund um den betrieblichen Strahlenschutz.
Interessante Links:
Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV)
Strahlenschutz-Gesetz (StrlSchG)