Gefahrstoffe – unsere täglichen Begleiter

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Unser Körper kommt – nicht nur im Berufsleben – im Laufe seines Lebens mit zahlreichen Substanzen in Berührung, die gesundheitsschädliche Eigenschaften haben können. Zum Glück bekommt man von einem Kontakt mit Gefahrstoffen meist nichts mit, weil eine Schädigung wie zum Beispiel

  • Hautausschlag
  • Verätzungen
  • Atemwegsreizungen oder sogar
  • Asthma bronchiale

entweder durch eine höhere Konzentration oder eine längere Einwirkung auf den menschlichen Körper auftreten.

Anders sieht es mit allergieauslösenden Stoffen aus, bei denen es genügt, kurze Zeit in Kontakt mit dem Gefahrstoff zu kommen. Ein häufiges Beispiel für sorglosen Umgang mit gefährlichen Stoffen im privaten Alltag stellt zum Beispiel eine Nickel-Allergie durch Verwendung von Modeschmuck dar. Plötzlich fängt ein Metall-Knopf an zu jucken, oder der günstige Ohrring aus dem Urlaub bringt das Ohrläppchen quasi zum Glühen. Oder: Nach dem Tragen der neuen chrom-gegerbten Leder-Schuhe gibt es nun immer so einen eigenartigen Hautausschlag. Die Liste ließe sich noch viel weiter vervollständigen. Sicher ist: Schäden werden erst dann bemerkt, wenn die Gefährdung eingewirkt hat und die Gesundheit bereits subjektiv beeinträchtigt ist. Leider ist es nur allzu menschlich, sich erst dann Sorgen um seine Gesundheit zu machen und Vorsorge betreiben zu wollen, wenn schon ein Schaden eingetreten ist.

Gefahrstoffe im Beruf – Beratung und Prävention sind die beste Therapie

Aufgrund der besonderen Vielfalt an Gefahrstoffen im Beruf hat der Gesetzgeber den Umgang in der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) geregelt. Sie regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen und legt Schutzmaßnahmen fest, um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor einer Gesundheitsschädigung zu schützen. In privaten Haushalten findet die Gefahrstoff-Verordnung übrigens keine Anwendung.

Allgemein sind Gefahrstoffe Stoffe oder Gemische (Produkte), die zum Beispiel

  • giftig
  • ätzend
  • reizend
  • krebserzeugend oder
  • allergieauslösend

sind (unvollständige Auflistung). Man erkennt diese Gefahrstoffe unter anderem an den schwarz-weiß-roten GHS-Piktogrammen auf der Verpackung. Die Bilderschriftzeichen bieten jedoch nur einen groben, prinzipiellen Überblick über die Gefährlichkeit eines Stoffes oder Gemisches. Viele Handwerker, Friseure oder Beschäftigte in Arztpraxen wissen nicht, dass sie täglich mit Gefahrstoffen zu tun haben.

Da selbst vielen Arbeitgebern die Brisanz vieler im Beruf vorhandener Gefahrstoffe nicht bewusst ist, soll der Unternehmer gemäß Arbeitssicherheitsetz (ASiG) der im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geforderten Gefährdungsbeurteilung auf das Wissen von Arbeitsmedizinern und Fachkräften für Arbeitssicherheit zurückgreifen. Im Rahmen einer aufwendigen Qualifizierung haben diese Arbeitsschutz-Experten das erforderliche Fachwissen zu Ihrer Unterstützung erworben. Häufig ist es jedoch erforderlich, trotz vorhandener aktueller Produkt-Sicherheitsdatenblätter (SDB) eine zusätzliche umfangreiche individuelle Recherche durchzuführen. Betriebsärzte sind hiermit gut vertraut und können in den von ihnen betreuten Betrieben durch Beratungen und Aufklärungen Schlimmeres verhindern. Eine fachgerechte betriebsärztliche Beratung trägt präventiv dazu bei, teure krankheitsbedingte Folgekosten zu minimieren.

Interessant ist die Tatsache, dass man als Betriebsmediziner einen vollkommen anderen Blickwinkel auf bestimmte medizinische Sachverhalte gewinnt als der Arzt im Krankenhaus. Geradezu fatal wäre es zum Beispiel, wenn ein Patient nach einer scheinbar ungefährlichen Verätzung mit Flußsäure oder dem Einatmen säurehaltiger Aerosole einfach von den Ärzten der Notaufnahme einfach nach Hause geschickt würde. Dieses gilt sogar für den Fall, dass es den Betroffenen eigentlich wieder gut geht: Zahlreiche Gefahrstoffe entfalten ihre zum Teil lebensbedrohlichen Eigenschaften erst nach Stunden. Daher sind Beschäftigte gut beraten, die Chance zu ergreifen und sich über derartige betriebsspezifische Risiken aufklären zu lassen. Vielleicht rettet das erworbene Wissen im Ernstfall das eigene Leben – oder das des Kollegen.

Bei sogenannten CMR-Stoffen können Krebserkrankungen sogar erst nach Jahrzehnten auftreten. Als Beispiel sind hier Eichen- oder Buchenholzstaub, Chrom-oder Nickel-Gase bei Edelstahl-Schweißern in der Metallverarbeitung oder Staubbelastungen durch bestimmte künstliche Mineralfasern zu nennen.

Prävention durch den Betriebsarzt in Ihrem Betrieb

Aufgrund der großen Heterogenität der vorhandenen Gefahrstoffe unterscheiden sich natürlich auch die Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorgen zum Teilerheblich. Grundlage einer Beratung ist in jedem Fall die Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung, die der Unternehmer mit Unterstützung von Betriebsarzt und Sicherheits-Fachkraft erstellt und stets zu aktualisieren angehalten ist. Letzteres ist wichtig, da gesundheitsgefährdende Eigenschaften mancher Produkte teilweise erst Jahre nach dem Inverkehrbringen bekannt werden. Dieses ist zum Beispiel bei künstlichen Mineralfasern und Asbestfasern bekanntermaßen der Fall gewesen – mit fatalen Folgen bis heute für die Betroffenen.

Zur Vorsorge gehören in der Regel neben einer körperlichen Untersuchung eine Blutentnahme und eine Urinprobe. Je nachdem, um welchen Gefahrstoff und welche Expositionsart es sich handelt, kann zudem ein spezielles Human-Biomonitoring durchgeführt werden, bei dem die Blut-/Urinprobe auf differenzierte berufliche Schadstoffe oder deren Abbauprodukte untersucht wird. Bei inhalativen Noxen wie Schweißgasen können Lungenfunktionsuntersuchungen und weitere vorsorgliche Impfungen erforderlich werden. Eine Kombination mit anderen arbeitsmedizinischen Vorsorgen wie beispielsweise Feuchtarbeit/hautbelastenden Tätigkeiten ist selbstverständlich möglich. Dieses erspart Ihnen den Ausfall an Arbeitszeit für Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter.
Gefahrstoff-Vorsorgen führen wir auf Wunsch landesweit direkt bei Ihnen im Betrieb in ganz Mecklenburg-Vorpommern durch. Ob bei den von Ihnen eingesetzten Gefahrstoffen Angebots- oder sogar Pflichtvorsorgen gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bzw. Gefahrstoff-Verordnung erforderlich sind, klären wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich an, sollten Sie Fragen hierzu haben.

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