Die Haut – unser wichtigstes Werkzeug

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Was haben Offshore-Arbeiter, Krankenschwestern, Ärzte, Schweißer, Maurer und Reinigungskräfte gemeinsam? Sie alle verfügen über ein erhöhtes berufliches Risiko, an einem chronischen Haut-Leiden zu erkranken und ihren Beruf nicht oder nur mit Mühe weiter ausüben zu können. Meist sind hiervon die Hände betroffen. Viele Mitarbeiter wissen nicht, dass unser größtes Organ, unsere Haut, täglich aktiven Schutz und Pflege benötigt, um ein Arbeitsleben lang unbeschadet seinen Dienst zu leisten. Gerade Beschäftigte in klassischen „Männerberufen“ setzen Maßnahmen zum Hautschutz leider teilweise nur unzureichend um, so dass nach häufig monate- bis jahrelangem Arbeiten der Betriebsarzt erst dann aufgesucht wird, wenn es zu einem größeren Schaden gekommen ist. Aber die Erfahrung zeigt auch, dass selbst langjährig berufserfahrene Krankenschwestern Beratungsbedarf in Sachen Hautschutz haben. Ein hautgesundes Berufsleben ist der Zweck der betriebsärztlichen Angebots- oder Pflichtvorsorge bei hautbelastenden Tätigkeiten.

Was geschieht bei einer beruflichen Hautbelastung und wie entsteht Hautausschlag?

Besonders bei sogenannter „Feuchtarbeit“ sind häufig Veränderungen der Haut zu bemerken. Ursächlich ist, dass durch starkes Schwitzen (zum Beispiel unter Handschuhen) oder häufiges Händewaschen die Hautbarriere gestört wird: Die Seife entfernt den natürlichen fetthaltigen Hautschutz-Film, feuchtes Millieu fördert ein Aufweichen der Haut. Der Einsatz von aggressiven Hautreinigungsprodukten fördert zudem die Empfindlichkeit der Haut. Die Folge ist, dass die betroffene Haut trocken und rissig wird, was zunächst zu störenden Hautreizungen und im Verlauf zu chronischen, allergischen Veränderungen führen kann. Im schlimmsten Fall kommt es zu längerer Arbeitsunfähigkeit und sogar zur Berufsunfähigkeit.

Hautschutz und Hautpflege: kompetente Beratung durch Ihren Betriebsarzt

Soweit sollte es jedoch nicht kommen: Durch Verwendung von Hautschutz-Produkten (spezielle Salben) unmittelbar vor und während der Arbeit wird die Barriere-Funktion der Haut unterstützt und das Eindringen kleinster, nicht sichtbarer Mengen gesundheitsschädlicher äußerer Stoffe verhindert. Wichtig ist, dass nach der Arbeit eine rückfettende Hautpflege zur Hautregeneration eingesetzt wird. Doch nicht nur die Auswahl des für Ihre Bedürfnisse geeigneten Produkts, sondern auch die korrekte Anwendung müssen berücksichtigt werden. Hierzu können Sie sich als Arbeitgeber oder Angestellter gerne bei uns persönlich beraten lassen. Inhaltlich orientiert sich die Untersuchung aufgrund der geänderten Rechtslage weiterhin am BG-Grundsatz G 20. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kombination mit der Arbeitsmedizinischen Regel 2.1 sieht vor, dass Mitarbeiter das erste Mal bereits bis drei Monate vor Aufnahme ihrer Berufstätigkeit vom Arbeitgeber beim Betriebsarzt vorgestellt werden, der eine initiale fachgerechte Beratung durchführt. Die zweite Vorsorge ist aufgrund der großen Relevanz schon sechs Monate nach der ersten Vorsorge bzw. dem Arbeitsbeginn vorgesehen. Anschließend sind dreijährige Untersuchungs-Intervalle üblich.

Wir unterstützen Sie im Rahmen der Haut-Vorsorge dabei, sich anbahnende Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen veranlassen. Selbstverständlich beraten wir den Unternehmer bei der Erstellung eines Hautschutz-Planes und einer Betriebsanweisung.

In der unten aufgeführten Link-Sammlung finden Sie ergänzend ein sehr empfehlenswertes Video zur korrekten Anwendung von Hautschutz sowie Handlungshilfen für den täglichen beruflichen Einsatz. Niedrigschwellige Hautschutzberatungen führen wir gerne auf Ihren Wunsch landesweit direkt bei Ihnen im Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern durch. Eine Kombination mit anderen arbeitsmedizinischen Vorsorgen wie z. B. Feuchtarbeit und Infektionsgefährdung ist selbstverständlich möglich.

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