Vorsorge ist Pflicht
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt die Anlässe für betriebsärztliche Untersuchungen. Im Falle von Dienstreisen gilt, daß bei Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen ein Mitarbeiter verpflichtend dem Betriebsarzt vorgestellt werden muß. Während vor der Novelle der ArbMedVV im Jahr 2013 noch im Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G35 als auslösendes Kriterium eine Reisedauer von etwa drei Monaten angegeben war, legt sich der Gesetzgeber heute nicht eindeutig fest. Daher obliegt es primär dem Arbeitgeber, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob bei Kurzzeitaufenthalten eine entsprechende Gefährdung vorhanden ist oder nicht. Ohne diese arbeitsmedizinische Vorsorge darf der Arbeitgeber seine Angestellten im Zweifelsfall nicht mit dem Antritt der Dienstreise beauftragen. da es sich um eine Pflichtvorsorge handelt.
Es ist also durchaus möglich und kein Einzelfall, wenn ein Mitarbeiter wegen einer wenige Tage andauernden Dienstreise nach China mit Besuch bestimmter ländlicher Regionen eine nicht geringe Anzahl an Impfungen über sich ergehen lassen soll. Anzumerken ist: Eine Impf-Pflicht existiert in der Regel für Arbeitnehmer nicht (einige seltene Ausnahmen ausgeschlossen). Der Mitarbeiter ist allerdings verpflichtet, sich zumindest zur Beratung beim Betriebsarzt vorzustellen und sich hinsichtlich präventiver Maßnahmen informieren zu lassen.
Gegen welche Krankheiten sollte man sich vor betrieblichen Reisen ins Ausland impfen lassen?
Selbstverständlich kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden, da viele Erkrankungen nicht in allen Teilen der Welt gleichermaßen häufig verteilt sind und auch die regionale Verbreitung variiert. Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter zunächst den eigenen Impf-Status gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut zu Berlin auf deutschen Standard bringen. Gerade in den vergangenen Jahren gab es auch hier einige Aktualisierungen, bezüglich derer wir Sie gerne beraten. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge legen die Arbeitnehmer ihren Impfausweis vor. Wir überprüfen anschließend selbstverständlich, ob grundsätzliche Impfungen aktualisiert werden müssen und besprechen dann gemeinsam mit den Dienstreisenden, welche spezifischen Impfungen durchgeführt werden sollten.
Häufige, durch Reiseimpfungen vermeidbare Erkrankungen sind:
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Cholera
- Tollwut
- Typhus
Natürlich gibt es auch Erkrankungen, vor denen man sich nicht durch Impfen schützen kann wie Hepatitis C, HIV oder Malaria. Allerdings kann der Dienstreisende durch sein nach arbeitsmedizinischem Beratungsgespräch dem Risiko angepaßtes Verhalten wesentlich im Sinne einer Verhaltens-Prävention dazu beitragen, seine Gesundheit auch unter ungünstigeren Umweltbedingungen zu erhalten.
Wenn Sie sich zu einer betriebsmedizinischen Beratung bei uns vorstellen, legen Sie uns bitte frühestmöglich alle vorhandenen persönlichen Impf-Nachweise (Impfausweise) vor. Nach Möglichkeit teilen Sie uns bitte im Vorfeld Ihre Dienstreise-Daten mit, damit wir ggf. selten nachgefragte Impfstoffe für Sie vorbestellen können. Die Kosten für die Impfungen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durch den Arbeitgeber zu tragen. Gerne teilen wir Ihnen im Vorfeld mit, welche Kosten entstehen werden. Sollten STIKO-Impfungen aktualisiert werden müssen, haben wir für Sie erfreulicherweise einen Weg gefunden, daß die Kosten für den Impfstoff nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden müssen und nur die eigentliche Impfdurchführung berechnet wird.
Welche Risiken bestehen außerdem?
Auch diese Frage kann nur im Wissen um das Ziel der Dienstreise und die persönlichen Gesundheitsrisiken beantwortet werden. Es wäre beispielsweise fatal, wenn ein vorbelasteter Arbeitnehmer in ein Land mit unzureichender medizinischer Infrastruktur reist und dort einen Herzinfarkt oder Asthma-Anfall erleidet. Dieses kann bei nicht umgehend verfügbarer medizinischer Hilfe tödlich enden. Aus diesem Grunde erkundigen wir uns während der betriebsärztlichen Beratung nach Ihren vorhandenen Erkrankungen und bitten Sie,
- relevante medizinische Befunde,
- Krankenhaus-Entlassungs-Briefe (sofern vorhanden) und
- Ihren aktuellen Medikamenten-Plan mitzubringen.
Wir entscheiden dann gemeinsam, ob weitere Untersuchungen wie die Anfertigung eines EKGs oder die Durchführung einer Fahrrad-Ergometrie (Belastungs-EKG) erforderlich werden. Gerne können Sie uns Ihre Vor-Befunde schon vor dem Untersuchungs-Termin zusenden, damit wir den genauen Untersuchungs-Umfang vorher besser einschätzen können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.