Betriebsarzt für Labore und Chemie-Arbeitsplätze in Mühlhausen/Thüringen
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Laborpersonal, Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Laborarbeitsplätze verbinden häufig unterschiedliche gesundheitliche Belastungen: Beschäftigte können mit Chemikalien, Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, Mikroorganismen, sensibilisierenden Stoffen, Lösemitteln, Säuren und Laugenarbeiten. Hinzu kommen je nach Laborbereich Tätigkeiten mit Atemschutz, Feuchtarbeit, Bildschirmarbeit, Lärm oder ergonomischen Belastungen.
Eine fachkundige arbeitsmedizinische Betreuung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
ARBEMED – Arbeit und Medizin in Mühlhausen/Thüringen betreut Unternehmen und Beschäftigte bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Beratung für Laborarbeitsplätze und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen.
Unser regionaler Schwerpunkt liegt in Mühlhausen/Thüringen, dem Unstrut-Hainich-Kreis, dem Eichsfeld sowie in Nordthüringen.
Betriebsarzt für Labore in Mühlhausen
Sie suchen einen Betriebsarzt für ein Labor in Mühlhausen oder Thüringen?
ARBEMED unterstützt Arbeitgeber und Beschäftigte bei der arbeitsmedizinischen Betreuung von:
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chemischen Laboren
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medizinischen Laboren
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mikrobiologischen Laboren
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biologischen Laboren
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pharmazeutischen Laboren
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Forschungslaboren
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Entwicklungslaboren
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Qualitätskontrolllaboren
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Umweltlaboren
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Lebensmittel- und Analyselaboren
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technischen Laboren
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industriellen Laboren
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Laboren in Produktionsunternehmen
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Laborbereichen in Forschung und Entwicklung
Dabei berücksichtigen wir sowohl die Gefährdung durch Gefahrstoffe und Chemikalien als auch die Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe.
Welche arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich ist, richtet sich nach der konkreten Tätigkeit, der Gefährdungsbeurteilung und den tatsächlich vorhandenen Expositionen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Labor nach ArbMedVV
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)unterscheidet zwischen:
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Pflichtvorsorge
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Angebotsvorsorge
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Wunschvorsorge
Die Vorsorge dient der individuellen Beratung und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Sie ist nicht mit einer Eignungsuntersuchung gleichzusetzen. Die ArbMedVV stellt ausdrücklich klar, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dient.
Welche Vorsorge bei einem Laborarbeitsplatz erforderlich ist, wird anhand der konkreten Gefährdungen beurteilt.
Dabei können insbesondere folgende Faktoren eine Rolle spielen:
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Gefahrstoffe
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krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe
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haut- und atemwegssensibilisierende Stoffe
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biologische Arbeitsstoffe
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Infektionsgefährdungen
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Aerosole
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Stäube
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Lösemitteldämpfe
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Feuchtarbeit
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Atemschutz
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Lärm
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Vibrationen
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Bildschirmarbeit
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ergonomische Belastungen
Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
In Laboren werden häufig Gefahrstoffe in unterschiedlichen Konzentrationenund Arbeitsverfahren eingesetzt.
Dazu können beispielsweise gehören:
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Säuren und Laugen
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Lösemittel
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Reagenzien
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Alkohole
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Aldehyde
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Schwermetallverbindungen
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Epoxidharze
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Isocyanate
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toxische Stoffe
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krebserzeugende Stoffe
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keimzellmutagene Stoffe
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sensibilisierende Stoffe
Die ArbMedVV sieht bei bestimmten Gefahrstoffen Pflichtvorsorge vor. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten mit Benzol, Beryllium, Cadmium und Cadmiumverbindungen, Chrom-VI-Verbindungen, Nickel und Nickelverbindungen, Methanol sowie weiteren ausdrücklich genannten Gefahrstoffe.
Kann eine Exposition gegenüber bestimmten Gefahrstoffen nicht ausgeschlossen werden, ohne dass die Voraussetzungen für Pflichtvorsorge erfüllt sind, kann Angebotsvorsorge erforderlich sein. Dies gilt auch für bestimmte haut- oder atemwegssensibilisierende Stoffe.
Biologische Arbeitsstoffe im Labor
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Biostoffen
Neben chemischen Gefahrstoffen spielen in vielen Laboren biologische Arbeitsstoffeeine wesentliche Rolle.
Hierzu können beispielsweise gehören:
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Bakterien
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Viren
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Pilze
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Parasiten
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Zellkulturen
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biologische Proben
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humanes Untersuchungsmaterial
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tierisches Untersuchungsmaterial
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andere biologische Materialien mit möglicher Infektionsgefährdung
Die arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich dabei insbesondere nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der ArbMedVV.
Die BioStoffV verlangt eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Dabei sind unter anderem Infektionsgefährdungen sowie sensibilisierende und toxische Wirkungen zu berücksichtigen.
Pflichtvorsorge bei biologischen Arbeitsstoffen
Die ArbMedVV sieht bei bestimmten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge vor.
Dies betrifft insbesondere bestimmte gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 4 sowie bestimmte ausdrücklich in der ArbMedVV aufgeführte biologische Arbeitsstoffe.
Dazu zählen unter anderem bestimmte Tätigkeiten mit:
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Bacillus anthracis
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Brucella melitensis
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Francisella tularensis
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Hepatitis-B-Virus
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Hepatitis-C-Virus
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Tollwutvirus unter den entsprechenden Voraussetzungen
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bestimmten weiteren humanpathogenen Erregern
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Einzelfall anhand der konkreten Tätigkeit und der Risikoeinstufung zu prüfen.
Angebotsvorsorge bei biologischen Arbeitsstoffen
Auch wenn keine Pflichtvorsorge besteht, kann bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Angebotsvorsorge erforderlich sein.
Die ArbMedVV sieht dies unter anderem vor bei:
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gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3
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nicht gezielten Tätigkeiten der Schutzstufe 3
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gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2
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nicht gezielten Tätigkeiten der Schutzstufe 2, sofern eine Infektionsgefährdungnicht ausgeschlossen werden kann
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Tätigkeiten mit sensibilisierend oder toxisch wirkenden biologischen Arbeitsstoffen
Damit kann die arbeitsmedizinische Vorsorge insbesondere für medizinische, mikrobiologische und biologische Labore von Bedeutung sein.
Medizinische Labore und Umgang mit Patientenproben
In medizinischen Laboren kann eine Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen insbesondere beim Umgang mit:
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Blut
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Serum
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Plasma
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Urin
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Gewebe
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Abstrichen
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Körperflüssigkeiten
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mikrobiologischen Proben
auftreten.
Dabei ist entscheidend, ob es sich um gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten handelt und welcher Schutzstufe die Tätigkeit nach der Gefährdungsbeurteilung zuzuordnen ist.
ARBEMED unterstützt Arbeitgeber und Beschäftigte bei der arbeitsmedizinischen Bewertung dieser Tätigkeiten.
Mikrobiologische Labore
In mikrobiologischen Laboren können gezielte Tätigkeiten mit bestimmten Mikroorganismen durchgeführt werden.
Hier spielen insbesondere die:
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Risikogruppe des biologischen Arbeitsstoffes
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Schutzstufe
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Art der Tätigkeit
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Expositionsmöglichkeiten
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technischen Schutzmaßnahmen
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organisatorischen Schutzmaßnahmen
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persönliche Schutzausrüstung
eine wichtige Rolle.
Die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge wird anhand dieser Faktoren bestimmt.
Impfberatung bei Tätigkeiten mit Biostoffen
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen kann der Impfschutz ein wichtiger Bestandteil der arbeitsmedizinischen Betreuung sein.
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge kann geprüft werden, ob aufgrund der beruflichen Tätigkeit ein Impfangebot oder eine Impfberatung angezeigt ist.
Welche Impfungen relevant sind, hängt von der konkreten Tätigkeit und der jeweiligen Infektionsgefährdung ab.
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen können beispielsweise Impfungen gegen bestimmte durch die berufliche Exposition relevante Infektionen von Bedeutung sein.
Postexpositionsprophylaxe und biologische Arbeitsstoffe
Bei bestimmten beruflichen Expositionen gegenüber biologischen Arbeitsstoffen kann nach einem Ereignis eine postexpositionelle Prophylaxe (PEP) möglich oder erforderlich sein.
Dies kann beispielsweise nach:
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Nadelstichverletzungen
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Schnittverletzungen
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Kontakt mit infektiösem Material
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Schleimhautkontakt
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bestimmten Kontaminationen
relevant werden.
Die ArbMedVV sieht bei bestimmten Situationen eine Angebotsvorsorge vor, wenn nach einer Exposition mit einer schweren Infektionskrankheit gerechnet werden muss und Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe möglich sind oder eine Infektion erfolgt ist.
Bei entsprechenden Ereignissen sollte unverzüglich eine medizinische Bewertung erfolgen.
Biostoffverordnung und Gefährdungsbeurteilung
Die arbeitsmedizinische Betreuung beginnt nicht erst mit der Untersuchung eines Beschäftigten.
Bei Tätigkeiten mit Biostoffen ist die Gefährdungsbeurteilung ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Die BioStoffV fordert, die Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe vor Aufnahme der Tätigkeit fachkundig zu beurteilen und die Gefährdungsbeurteilung bei relevanten Änderungen oder neuen Erkenntnissen zu aktualisieren.
ARBEMED kann den Arbeitgeber dabei aus arbeitsmedizinischer Sicht unterstützen.
Hautschutz im Labor
Laborbeschäftigte können durch Chemikalien, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie häufiges Händewaschen und Händedesinfizieren belastet werden.
Auch das regelmäßige Tragen von Schutzhandschuhen kann die Haut belasten.
Mögliche Folgen sind:
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trockene Haut
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Hautreizungen
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Kontaktdermatitis
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Ekzeme
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Sensibilisierungen
ARBEMED berät zu Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.
Feuchtarbeit im Labor
Feuchtarbeit ist in vielen Laboren Bestandteil des Arbeitsalltags.
Hierzu gehören beispielsweise häufiges Händewaschen, Händedesinfektion, Arbeiten mit Flüssigkeiten und längeres Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe.
Bei regelmäßiger Feuchtarbeit von mehr als zwei Stunden täglich sieht die ArbMedVV Angebotsvorsorge vor.
Atemschutz im Labor
In bestimmten Laborbereichen kann Atemschutz erforderlich sein.
Für Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern, sieht die ArbMedVV Pflichtvorsorge vor.
Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen Angebotsvorsorge vorgesehen.
Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe
Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B kommt der arbeitsmedizinischen Vorsorge besondere Bedeutung zu.
Neben der erforderlichen Vorsorge kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nachgehende Vorsorge nach Beendigung der Tätigkeit relevant sein. Die ArbMedVV sieht dies für bestimmte Expositionen gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen vor.
Bildschirmarbeit im Labor
Moderne Laborarbeit beinhaltet zunehmend auch digitale Dokumentation und Auswertung.
Dazu gehören beispielsweise:
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Laborinformationssysteme
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Messdatenauswertung
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Qualitätsmanagement
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Dokumentation
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Ergebnisbewertung
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digitale Laborsteuerung
Für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten sieht die ArbMedVV Angebotsvorsorge vor. Diese beinhaltet insbesondere das Angebot einer angemessenen Untersuchungder Augen und des Sehvermögens.
Ergonomie am Laborarbeitsplatz
Auch die körperliche Gestaltung des Arbeitsplatzes ist Teil der arbeitsmedizinischen Prävention.
Typische Belastungen im Labor können entstehen durch:
Für Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern, sieht die ArbMedVV Pflichtvorsorge vor.
Krebserzeugende und keimzellmutagene Gefahrstoffe
Neben der erforderlichen Vorsorge kann unter bestimmten Voraussetzungenauch nachgehende Vorsorge nach Beendigung der Tätigkeit relevant sein. Die ArbMedVV sieht dies für bestimmte Expositionen gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen vor.
Bildschirmarbeit im Labor
Dazu gehören beispielsweise:
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langes Stehen
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statische Körperhaltungen
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Mikroskopieren
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Pipettieren
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repetitive Handbewegungen
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Arbeiten unter Laborabzügen
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ungünstige Arbeitshöhen
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längeres Arbeiten am Bildschirm
ARBEMED berät Unternehmen und Beschäftigte auch zu ergonomischen Fragenund zur Prävention arbeitsbedingter Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems.
Lärm und technische Belastungen im Labor
Laborgeräte können relevante Geräuschquellen darstellen.
Dazu können beispielsweise gehören:
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Zentrifugen
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Kompressoren
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Vakuumpumpen
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technische Anlagen
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Produktions- und Prüfgeräte
Bei entsprechender Exposition können nach ArbMedVV eigenständige Vorsorgeanlässefür Lärm oder Vibrationen bestehen.
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge
Pflichtvorsorge
Bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten muss der Arbeitgeber Pflichtvorsorge veranlassen.
Dies gilt unter anderem für bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, bestimmten physikalischen Einwirkungen und Atemschutz.
Angebotsvorsorge
Bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten muss der Arbeitgeber den Beschäftigten Vorsorge anbieten.
Dies kann beispielsweise bei bestimmten Gefahrstoff- und Biostoffexpositionen, Feuchtarbeit, Bildschirmarbeit oder Atemschutz der Gruppe 1 relevant sein.
Wunschvorsorge
Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wunschvorsorge verlangen, wenn ein Gesundheitsschaden durch die Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Die ArbMedVV regelt dies ausdrücklich.
Betriebsarzt für Labore in Mühlhausen und Thüringen
ARBEMED – Arbeit und Medizin ist Ihr Ansprechpartner für arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Betreuung in Mühlhausen/Thüringen.
Wir betreuen Unternehmen und Beschäftigte insbesondere in:
Angebotsvorsorge
Wunschvorsorge
Beschäftigte können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wunschvorsorge verlangen, wenn ein Gesundheitsschaden durch die Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Die ArbMedVV regelt dies ausdrücklich.
Betriebsarzt für Labore in Mühlhausen und Thüringen
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Mühlhausen
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dem Unstrut-Hainich-Kreis
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dem Eichsfeld
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Nordthüringen
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angrenzenden Regionen Thüringens
Besonders relevant ist unsere arbeitsmedizinische Betreuung für Unternehmen mit:
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Laborarbeitsplätzen
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chemischen Laboren
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medizinischen Laboren
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mikrobiologischen Laboren
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biologischen Laboren
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pharmazeutischen Arbeitsplätzen
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Forschungslaboren
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Qualitätskontrolllaboren
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Gefahrstoffarbeitsplätzen
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Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Betriebsärztliche Betreuung direkt vor Ort
ARBEMED bietet nach Vereinbarung auch betriebsärztliche Betreuung direkt in Ihrem Unternehmen oder Labor an.
Eine Vor-Ort-Betreuung ermöglicht es, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen besser in die arbeitsmedizinische Beratung einzubeziehen.
Dabei können beispielsweise betrachtet werden:
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Laborarbeitsplätze
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Gefahrstofftätigkeiten
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Tätigkeiten mit Biostoffen
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Laborabzüge
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Schutzstufen
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persönliche Schutzausrüstung
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Hautschutz
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Atemschutz
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ergonomische Belastungen
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Arbeitsabläufe
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technische Schutzmaßnahmen
Arbeitsmedizinische Vorsorge für Labore in Mühlhausen
Sie benötigen einen Betriebsarzt für Ihr Labor in Mühlhausen oder Thüringen?
ARBEMED unterstützt Sie bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV – sowohl bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und Chemikalien als auch bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Wir beraten Arbeitgeber und Beschäftigte unter anderem zu:
Häufige Fragen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge im Labor
Welche Vorsorge benötigt Laborpersonal?
Das hängt von der konkreten Tätigkeit und der Gefährdungsbeurteilung ab.
Je nach Arbeitsplatz können Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorgeerforderlich beziehungsweise möglich sein.
Ist bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Vorsorge erforderlich?
Ja, bei bestimmten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sieht die ArbMedVV Pflicht- oder Angebotsvorsorge vor.
Entscheidend sind unter anderem die Risikogruppe des biologischen Arbeitsstoffes, die Schutzstufe und die Art der Tätigkeit.
Was gilt für Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2?
Ist bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Vorsorge erforderlich?
Bei gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 ist grundsätzlich Angebotsvorsorge vorgesehen, sofern nicht aufgrund der Gefährdungsbeurteilungund der getroffenen Schutzmaßnahmen von keiner Infektionsgefährdung auszugehen ist.
Was gilt für Biostoffe der Risikogruppe 3?
Bei gezielten Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 beziehungsweiseentsprechenden nicht gezielten Tätigkeiten der Schutzstufe 3 ist grundsätzlichAngebotsvorsorge vorgesehen, sofern keine Pflichtvorsorge greift.
Ist bei medizinischen Laboren eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich?
Das kann der Fall sein. Entscheidend sind die konkreten Tätigkeiten, die Art der Proben und die mögliche Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen.
Gibt es Impfberatung für Laborpersonal?
Ja. Bei entsprechender beruflicher Gefährdung kann die arbeitsmedizinischeVorsorge auch eine Impfberatung beziehungsweise ein Impfangebot umfassen.
Was passiert nach einer Nadelstichverletzung?
Eine Nadelstichverletzung sollte unverzüglich medizinisch abgeklärt werden. Jenach möglicher Exposition kann eine postexpositionelle Prophylaxe erforderlichsein. Die ArbMedVV berücksichtigt entsprechende Expositionssituationen ausdrücklich.
Ist arbeitsmedizinische Vorsorge dasselbe wie eine Eignungsuntersuchung?
Nein. Die ArbMedVV grenzt die arbeitsmedizinische Vorsorge ausdrücklich vomNachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen ab.
Ihr Betriebsarzt für Laborarbeitsplätze in Mühlhausen
ARBEMED – Arbeit und Medizin
Schillerweg 24
99974 Mühlhausen/Thüringen
Telefon: +49 3601 888 34 77
E-Mail: info@arbemed.de
Termine nach Vereinbarung.
Auch eine betriebsärztliche Betreuung direkt vor Ort in Ihrem Labor oder Unternehmen ist nach Vereinbarung möglich.
ARBEMED – Ihr Ansprechpartner für Arbeitsmedizin, arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Betreuung für Labore, Gefahrstoff- und Biostoffarbeitsplätzein Mühlhausen und Thüringen.