Arbeit mit physikalischen Einwirkungen – auf den Ausgleich kommt es an

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Neben Lärm haben auch andere physikalische Einwirkungen im Beruf einen Einfluss auf den menschlichen Körper. Durch neuere arbeitsmedizinische Forschung konnte in den vergangenen Jahren eine beachtliche Zahl an Erkrankungen identifiziert werden, die auf physikalische Einwirkungen zurückzuführen ist. Selbstverständlich sollte bei der Begutachtung und betriebsärztlichen Vorsorge berücksichtigt werden, ob es private Störfaktoren gibt, die in Kombination mit der beruflichen Tätigkeit eine erhöhte Gefährdung der Mitarbeiter bewirken können. Ein fußballspielender Fliesenleger hat durch die kritische Kombination zweier gleichartiger mechanischer Gefährdungen selbstverständlich ein wesentlich höheres Gesamtrisiko eines Gesundheitsschadens als jemand, der als Gabelstaplerfahrer tätig ist und zum Ausgleich Ausdauersport im Fitness-Studio betreibt.

Wir vertreten daher die Ansicht, dass eine betriebsmedizinische Vorsorge nicht nur die rechtlichen Anforderungen des in der Pflicht stehenden Arbeitgebers erfüllen muss, sondern den Beschäftigten auch persönliche Hilfen zur Prävention von berufsbedingten Erkrankungen offenbaren soll.

Spezielle Belastungen führen zu speziellen Beanspruchungen

Wer einmal mit einem Arzt über die in der Allgemein-Arztpraxis beklagten Beschwerden gesprochen hat, weiß, dass beispielsweise Rückenschmerzen eine weit verbreitete „Volkskrankheit“ sind. Leider wird nur selten tiefgründiger ermittelt, wo die Ursachen zu finden und ggf. auch zu beseitigen sind. Aus eigener Berufserfahrung wissen wir, wie schnell einfach ein Rezept über Schmerzmittel ausgestellt wird – und gerade kleinere Betriebe durch längere Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten und Ausfallzeiten am Arbeitsplatz ein wirtschaftliches Problem bekommen.

Der die Lohnfortzahlung gewährende Arbeitgeber hat somit ein großes Interesse daran, durch gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsplätze positiven Einfluss auf die Gesundheit seiner Angestellten zu nehmen (Verhältnisprävention). Gerade im Handwerk stehen heutzutage zahlreiche ergonomisch gestaltete Werkzeuge zur Verfügung. Der Mehrpreis ergonomisch günstiger Arbeitsmittel im Vergleich zu Standard-Modellen relativiert sich vor der Tatsache, dass motivierte und gut ausgestattete Arbeitnehmer in geringerem Maße durch Schmerzen oder Folgeerkrankungen eingeschränkt sind und der persönliche Einsatz für das Unternehmen steigt. Im Bau-Sektor kommt es zum Beispiel durch Verwendung von Bohrhämmern oder pneumatischen Werkzeugen zu teilweise massiven Hand-Arm-Vibrationen, die bleibende Störungen der Durchblutung an den Händen (vibrationsbedingtes vasospastisches Syndrom) oder irreversible Druckschädigungen von Nerven (Carpaltunnel-Syndrom) zur Folge haben können. Dieses kann bereits kurze Zeit nach Aufnahme einer Tätigkeit geschehen, so dass der betroffene Mitarbeiter dem Unternehmen unter Umständen komplett verloren geht und der Arbeitgeber für einen Ersatz sorgen muss.

In Zeiten des sogenannten „Fachkräfte-Mangels“ werden diejenigen Unternehmen die kompetentesten Kollegen gewinnen können, die bereits in der Planungsphase – und vor allem vor der Anschaffung von Arbeitsmitteln – ihren Betriebsarzt beratend hinzuziehen und arbeitshygienisch optimale Bedingungen schaffen.

Ein enger Kontakt zu Ihrem Betriebsarzt und rechtzeitige arbeitsmedizinische Vorsorge können effektiv dazu beitragen, dass auch Ihr Unternehmen als Ganzes gesund bleibt.

Ihr Betriebsarzt – in Ihrem Betrieb!

Zahlreiche Arbeitgeber antworten auf Befragen, selbstverständlich einen betriebsärztlichen Dienst unter Vertrag zu haben. Leider fällt nur allzu häufig im nächsten Satz der Ausspruch, dass dieser viel zu selten im Betrieb zu sehen ist und keinen fundierten Eindruck von den Arbeitsplätzen hat. Hinzu kommt, dass gerade bei sogenannten „großen überregionalen Dienstleistern“ häufige Personalwechsel die Regel sind, was mit einem Defizit an betriebsspezifischem Fachwissen einhergeht.
Selbstverständlich bedarf eine qualitativ hochwertige betriebsmedizinische Betreuung eines gewissen Zeitaufwandes, der am besten in Form von Zeit in Ihrer Firma investiert ist. Dieses erfolgt zum Beispiel in Form von Begehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen. Hierbei können den Arbeitnehmern direkt vor Ort, also unabhängig von der gesetzlich definierten betriebsärztlichen Vorsorge, Vorschläge zur Verhaltensprävention gegeben werden. Nur in der Gesamtschau der Arbeitsbedingungen innerhalb eines Betriebes können ergonomisch günstige und gesundheitsförderliche Bedingungen für die Arbeitnehmer geschaffen werden.

Wir sind der festen Überzeugung: Die Investition in einen engagierten Betriebsarzt ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens, die sich für Sie – materiell und immateriell – auszahlen wird.

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