Fahr-, Steuer-, Überwachungs-Tätigkeiten

Bei dem für Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten relevanten DGUV-Grundsatz G25 handelt es sich um eine vom Unfallversicherungsträger etablierte Eignungsuntersuchung. Diese basiert – im Gegensatz zu den in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) rechtlich bindend geregelten betriebsärztlichen Vorsorgen – nicht auf einer staatlich-rechtlichen Grundlage. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, bei besonders anspruchsvollen oder unfallträchtigen Tätigkeiten (z. B in Leitwarten, auf Gabelstaplern oder Kränen)  zur Risikominimierung ungeeignete Mitarbeiter frühzeitig zu identifizieren und eine Selbst- oder Fremdgefährdung Dritter zu reduzieren. Ein weiterer relevanter Grund ist die Abwehr materieller Schäden vom Betriebseigentum.

Es ist üblich, dass die Eignung nach G25 bei Einstellung neuer Mitarbeiter durchgeführt wird. Ebenso wird diese Eignungsuntersuchung anlaßbezogen (z. B. bei Unfall-Häufung bestimmter Mitarbeiter) durchgeführt. Erwähnenswert ist es jedoch, daß aufgrund geltender Datenschutz – Bestimmungen bestimmte datenschutzrelevante Aspekte dringend vor Beauftragung einer G 25 – Eignungsuntersuchung beim Betriebsarzt beachtet werden sollten. 

Für Anfragen zu dieser Problematik stehen wir Ihnen als Betriebsarzt in unserer Praxis in Mühlhausen zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie zu dieser Untersuchung, bei der sich durch die neue Rechtslage im Vergleich zur Vergangenheit einige neue Aspekte aufgetan haben.