G 25: Fahr-, Steuer-, Überwachungs-Tätigkeiten

G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Die G25-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Beschäftigte, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben. Der DGUV-Grundsatz G 25 dient dabei als arbeitsmedizinische Grundlage zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für Tätigkeiten, bei denen die Sicherheit von Beschäftigten oder Dritten wesentlich von der körperlichen und gesundheitlichen Eignung der ausführenden Person abhängen kann.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Eignungsuntersuchung nach G 25 und der gesetzlich geregelten arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die G25-Untersuchung ist keine Pflichtvorsorge nach der ArbMedVV. Sie erfolgt vielmehr im Rahmen einer Eignungsbeurteilung, wenn hierfür die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen und ein zulässiger Anlass bestehen.

Für welche Tätigkeiten ist eine G25-Untersuchung sinnvoll?

Eine G25-Eignungsuntersuchung kann insbesondere bei Tätigkeiten relevant sein, bei denen Beschäftigte Fahrzeuge, Maschinen oder technische Anlagen steuern oder überwachen und eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer erhöhten Gefährdung führen könnte.

Dazu gehören beispielsweise:

  • das Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen

  • das Bedienen von Krananlagen

  • das Führen von Hubarbeitsbühnen und Hubsteigern

  • bestimmte Tätigkeiten in Leitwarten und Steuerzentralen

  • das Bedienen und Überwachen von Maschinen und technischen Anlagen

  • weitere Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten mit besonderen Sicherheitsanforderungen

Welche Anforderungen an die gesundheitliche Eignung bestehen, hängt immer von der konkreten Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen und der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab.

G25 als Eignungsuntersuchung

Für Arbeitgeber kann eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Sicherheitskonzepts sein. Ziel ist es, gesundheitliche Einschränkungen zu berücksichtigen, die bei bestimmten Tätigkeiten zu einer Gefährdung der untersuchten Person, von Kolleginnen und Kollegen oder von Dritten führen könnten.

Auch der Schutz vor Sach- und Betriebsschäden kann bei bestimmten Tätigkeiten eine Rolle spielen. Entscheidend ist dabei stets eine individuelle Betrachtung der konkreten Tätigkeit und der damit verbundenen Gefährdungen.

Eine G25-Untersuchung ersetzt dabei nicht die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

G25-Untersuchung bei Neueinstellung und aus besonderem Anlass

Eine G25-Eignungsuntersuchung kann beispielsweise im Zusammenhang mit der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter relevant sein, wenn die vorgesehene Tätigkeit besondere gesundheitliche Anforderungen stellt und eine entsprechende Eignungsbeurteilung rechtlich zulässig und erforderlich ist.

Auch während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses können Eignungsuntersuchungen aus einem konkreten, sachlichen Anlass in Betracht kommen. Die Voraussetzungen sollten im Einzelfall geprüft werden.

Insbesondere bei Eignungsuntersuchungen sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen und die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Arbeitgeber sollten daher vor der Beauftragung einer G25-Untersuchung klären, welche Informationen für die Eignungsbeurteilung tatsächlich erforderlich sind und welche Angaben dem Arbeitgeber mitgeteilt werden dürfen.

Wie läuft die G25-Untersuchung ab?

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung werden die für die konkrete Tätigkeit relevanten gesundheitlichen Anforderungen berücksichtigt. Je nach Tätigkeit können unter anderem Aspekte wie Sehvermögen, Hörvermögen, körperliche Belastbarkeit und relevante gesundheitliche Einschränkungen eine Rolle spielen.

Der genaue Untersuchungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen.

Das Ergebnis der Eignungsbeurteilung wird unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben dokumentiert. Dabei ist insbesondere zwischen medizinischen Befunden und der für den Arbeitgeber relevanten Aussage zur Eignung zu unterscheiden.

G25-Untersuchung in Mühlhausen und Thüringen

ARBEMED – Arbeit und Medizin führt arbeitsmedizinische Untersuchungen für Unternehmen und Beschäftigte in Mühlhausen und der Region Thüringen durch.

Unsere Praxis in Mühlhausen/Thüringen ist unter anderem Ansprechpartner für Unternehmen aus dem Unstrut-Hainich-Kreis und dem Eichsfeld sowie aus angrenzenden Regionen.

Sie suchen einen Betriebsarzt für eine G25-Untersuchung in Mühlhausen oder möchten wissen, ob eine Eignungsuntersuchung für eine bestimmte Tätigkeit in Ihrem Unternehmen sinnvoll und zulässig ist?

Wir beraten Arbeitgeber und Beschäftigte gerne individuell zu den Voraussetzungen, dem Ablauf und dem Untersuchungsumfang.

ARBEMED – Arbeit und Medizin
Ihr Ansprechpartner für Arbeitsmedizin und G25-Eignungsuntersuchungen in Mühlhausen und Thüringen.