Praktische Organisation des Arbeitsschutzes in Betrieben
Es ist in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verbindlich festgelegt, daß jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge hat. Dieses gilt ebenso für Mitarbeiter, die vermehrt Nachtarbeit leisten (betriebsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten im Nachtdienst gemäß Arbeitszeitgesetz, ArbZG).
Diese hat der Arbeitgeber dem Angestellten kostenfrei und innerhalb der Arbeitszeit zu ermöglichen. Wurde vom Arbeitgeber bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ein besonderes Risiko für seine Mitarbeiter erkannt (zum Beispiel: Ausübung von Feuchtarbeit, Umgang mit Gefahrstoffen oder Exposition gegenüber Lärm), werden spezielle betriebsärztliche Maßnahmen erforderlich. Bei welchen Tätigkeiten/Expositionen generell Vorsorgen erforderlich werden, ist unter anderem in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) definiert.
Da nicht jeder Unternehmer über ausreichende arbeitsmedizinische oder arbeitssicherheitstechnische Kenntnisse zur Bewertung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz verfügt, ist er laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung auf die Hilfe fachkundiger Spezialisten (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zurückzugreifen. Diese beraten den Arbeitgeber und ermitteln unter anderem im Rahmen von Betriebsbegehungen und Messungen, welche Mitarbeiter eine spezielle Vorsorge erhalten müssen oder welchen zumindest eine Vorsorge angeboten werden muß (Pflicht-/ versus Angebotsvorsorge). Die in diesem Abschnitt genannte betriebsärztliche Beratung des Unternehmers gehören zur arbeitsmedizinischen Grundbetreuung; der zeitliche Umfang ist in der DGUV-Vorschrift 2 (DGUV V2) festgelegt und wird auf Betriebsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit aufgeteilt.
Die Gefährdungsbeurteilung – Herzstück der Mitarbeiter-Gesundheit
Der Unternehmer ist angehalten, unter Zuhilfenahme von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese ist schriftlich zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren. Dieses trifft auch zu, wenn sich grundlegende Arbeitsschritte ändern oder neue Maschinen eingesetzt werden sollen. Hintergrund ist, daß man Angestellte nur dann vor Gefahren schützen kann, wenn man diese zuvor identifiziert hat. Um von vornherein mögliche Gefährdungen der Arbeitnehmer auszuschließen, sollten daher bereits vor der Anschaffung von neuen Arbeitsmitteln Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft beratend hinzugezogen werden. Selbst bei vermeintlich „unkomplizierten“ Anschaffungen wie neuen Schreibtischen und Bürostühlen kommt es erfahrungsgemäß immer wieder zu langfristigen ergonomischen Schwierigkeiten, die man durch eine frühe Beratung – ebenso wie eine Fehlinvestition in unzureichende Büroausstattung – kostengünstig hätte verhindern können.
Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind folgende Abläufe üblich:
- Festlegen der zu beurteilenden Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
- Ermitteln der Gefährdungen
- Bewerten der Gefährdungen
- Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik
- Durchführen der Schutzmaßnahmen
- Überprüfen der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung und Neubeginn des Prozesses
Zusammenfassend handelt es sich um einen klassischen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) bzw. PDCA-Kreislauf.
Mögliche Betreuungsformen durch Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Je nach Anzahl der Mitarbeiter in einem Unternehmen unterscheidet man zwei Betreuungsformen:
- Regelbetreuung und
- alternative bedarfsorientierte Betreuung in Betrieben bis max. 30 bzw. 50 Mitarbeitern.
Bei der Regelbetreuung tragen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit kontinuierlich und eigeninitiativ zur Verbesserung des Arbeitsschutzes in den Betrieben bei, wofür sie eine vertraglich vereinbarte Grundvergütung für die Grundbetreuung sowie eine anlassbezogen variable Vergütung für die betriebsspezifische Betreuung erhalten. Mit der Grundbetreuungs-Vergütung ist zum Beispiel die beratende Funktion des Betriebsarztes hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung sowie anderer Anlässe wie Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses, planmäßigen Betriebsbegehungen usw. abgegolten. Die betriebsspezifische Betreuung umfaßt beispielsweise die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen, sie wird unabhängig von der Grundbetreuung vergütet. Klare Angaben zum Umfang der betriebsspezifischen und Grundbetreuung bietet Anlage 2 der DGUV-Vorschrift 2.
In Betrieben bis 30 bzw. 50 Mitarbeitern (die maximale Anzahl richtet sich nach dem jeweiligen Unfallversicherungsträger) hat der Unternehmer zudem die Möglichkeit, durch Teilnahme an kostenpflichtigen Motivations- und Schulungsmaßnahmen selbst Grundkenntnisse im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit zu erwerben, die anschließend regelmäßig durch Besuch von Fortbildungsveranstaltungen aktualisiert werden müssen. Diese Form der Betreuung nennt man alternative bedarfsorientierte Betreuung („Unternehmermodell“). Sie steht allerdings nur in bestimmten Regionen und für bestimmte Betriebsarten zur Verfügung. Der Unternehmer hat nach Erwerb der erforderlichen Qualifikationen die Möglichkeit, selbst je nach Fragestellung zu entscheiden, ob er auf eine Sicherheitsfachkraft bzw. einen Betriebsarzt zurückgreift. Diese erhalten für ihren Arbeitsaufwand eine anlassbezogene Honorierung.
Häufige Anlässe für die Inanspruchnahme eines Betriebsarztes sind:
- grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Schicht- und Pausensystem
- Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen – z. B. die arbeitsmedizinischen Vorsorgen gemäß ArbMedVV, Beurteilungen und Beratungen
- Suchterkrankungen
- Wiedereingliederung von Rehabilitanden und Menschen mit Behinderungen
- Häufung gesundheitlicher Probleme
Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft sind somit die wichtigsten Berater des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz und helfen Ihnen, diesen rechtssicher im Betrieb zu organisieren.
Aus langjähriger Erfahrung im Bereich der Patientenversorgung bieten wir Ihnen eine qualifizierte betriebsmedizinische Betreuung Ihrer Mitarbeiter unter individueller Berücksichtigung der Krankheitsvorgeschichte. Im Rahmen des Betrieblichen Wiedereingliederungs-Managements (BEM) und der stufenweisen Wiedereingliederungen können wir Sie dabei unterstützen, erfahrene Kollegen nach längerer Arbeitsunfähigkeit wieder zurück in den Beruf zu führen.
Der Betriebsarzt – Ihr fachkundiger Arzt am Arbeitsplatz
Die Gesundheit eines Unternehmens spiegelt sich somit nicht nur in betriebswirtschaftlichen Bilanzen wider. Zu einer zukunftsorientierten Unternehmenskultur gehören stattdessen auch immaterielle Werte, die sich als emotionale Bindung der Angestellten an ihren Betrieb im Sinne einer Identifikation äußern. Leider zeigen aktuelle Untersuchungen wie der Engagement-Index, daß es diesbezüglich um viele deutsche Firmen eher schlecht steht.
Einen förderlichen Bestandteil einer positiven Unternehmenskultur stellt eine adäquate betriebsspezifische Betreuung dar. Der Betriebsarzt besitzt spezielle Fach-Kenntnisse, Mitarbeiter mit akuten oder chronischen Problemen beim Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit zu unterstützen. Dieses setzt allerdings voraus, daß er sich in engem Austausch mit einer Unternehmensführung befindet, die den langfristigen Erfolg von Präventionsmaßnahmen als Wettbewerbsfaktor erkannt hat und bereit ist, in ihre Belegschaft zu investieren. In verschiedenen Studien hat sich gezeigt, daß sich die Bereitstellung finanzieller Mittel für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zusätzlich gewinnbringend für den Unternehmer auszahlt.
Selbstverständlich kann es zunächst erforderlich sein, sich gemeinsam ausschließlich der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu widmen und Rechtssicherheit zu schaffen. Für immer mehr Arbeitgeber bieten sich jedoch heutzutage hervorragende Möglichkeiten, durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) qualifiziertes Personal für das Unternehmen zu gewinnen.
Sie möchten die betriebsmedizinische Betreuung Ihrer Firma verbessern oder haben als Start-up-Unternehmen sogar Pionier-Arbeit zu leisten? Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an!